Verschwiegenheitspflicht

Als Ihre Psychotherapeutin bin ich streng an die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gebunden, die Ihre Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Gespräche garantiert. Dies bedeutet, dass sämtliche Inhalte aus unseren Therapiesitzungen streng vertraulich behandelt werden und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte – einschließlich Angehörige, medizinisches Fachpersonal oder Rechtsbeistände – weitergegeben werden.

Diese Verschwiegenheitspflicht ist ein fundamentaler Bestandteil des therapeutischen Prozesses, denn sie schützt Ihre persönlichen Informationen und fördert eine vertrauensvolle Beziehung zwischen uns.

Ihr Wohlergehen und Ihr Vertrauen sind mir äußerst wichtig, daher halte ich mich strikt an die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 15 PthG.