Das Erstgespräch dauert eine Einheit (50 Minuten) und bildet die Grundlage für den weiteren gemeinsamen Prozess.
Beim ersten Termin werden auch organisatorische Punkte besprochen:
Einzel-, Paar- oder Familiengespräche
Sitzungsdauer
Frequenz (z.B. wöchentlich, 14-tägig oder in unregelmäßigen Abständen)
Rechte als Klient/in (z.B. Verschwiegenheitspflicht, TherapeutInnenwahl)
Absageregelung
Abrechnungsmöglichkeiten mit der Gesundheitskasse
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Gesundheitskasse. Ich lade Sie herzlich dazu ein, bezüglich der Abrechnungsmöglichkeiten direkt Kontakt mit mir aufzunehmen.